Die Stadtwerke Norderstedt ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Web-Seite www.stadtwerke-norderstedt-events.de und deren Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website/mobile Anwendung ist bereits teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Auf einer Seite gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf einer Seite gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung.
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt, welche alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte geprüft hat.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2025 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter
Heidbergstraße 101-111
22846 Norderstedt
marketing@stadtwerke-norderstedt.de 040 521 04 0
an.
Beschwerdeverfahren
Die Barrierefreiheit von Dienstleistungen wird überwacht durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.
Hinweis:
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt:
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Ihre Anfragen und Informationen werden von dort an die zuständigen Stellen weitergeleitet.